PRAXIS DAMEN-BARAKAT

ENERGIE - BERATUNG - MEDIATION



Sowohl in die Liste des Bundeskanzleramtes- Familienministeriums als auch in die Liste des BM für Justiz lt. ZivMediat Gesetz eingetragene Mediatorinnen arbeiten wir gemeinsam als FAMILIENMEDIATORINNEN,

die Juristin Mag. MARION RUZICKA- STINGL

und ich in der (gefördertten) FAMILIENMEDIATION.

Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren der Streitbeilegung. Mediation ist freiwillig, vertraulich und dient zur selbstverantwortlichen Erarbeitung einer, für die Zukunft alltags-tauglichen Vereinbarung, die je nach Situation angepasst werden kann. Bei der Familienmediation unterstützen Sie zwei Mediatorinnen- juristisch einerseits  und beratend andererseits-bei der Erarbeitung von,  für alle Beteiligten lebbare Lösungen ihrer momentanen Lebenssituation. 

 

Desgleichen bieten wir die GEFÖRDERTE FAMILIENMEDIATION an.


Was bedeutet das für Sie?
Sollten Sie und Ihre Partnerin oder ihr Partner keine Einigung in Fragen Ihrer Trennung oder Scheidung, über Vermögensaufteilung, den Unterhalt oder das Besuchsrecht zum gemeinsamen Kind oder den Kindern erzielen, können Sie eine geförderte Familienmediation  in Anspruch nehmen.

Je nach Höhe Ihres Familieneinkommens und der Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder gewährt das Ministerium einen Zuschuss bzw. müssen Sie einen Selbstbehalt leisten.

 

Die Höhe Ihres Familieneinkommens müssen Sie durch Vorlage von zutreffenden Einkommensnachweise (Gehalts/Lohnbelege/ Einkommenssteuerbescheid/ Arbeitslosengeld) nachweisen. Daraus resultieren aktuelle Tarifsätze.


Weiterführende Informationen erhalten Sie unter Tel. 0676 332 83 72 und Tel: 0664 140 97 55 

 

 "MENSCHEN SIND SELBST DIE BESTEN EXPERTEN UM IHRE PROBLEME ZU LÖSEN"